Fahrradschutzstreifen auf der Bahnhofstraße (B 228) in Haan

Der ADFC im neanderland spricht sich für den Fahrradschutzstreifen auf der Bahnhofstraße (B 228) in Haan aus – das Bürgerbegehren dagegen ist abzulehnen.

Aktion Radschutzstreifen in Haan
Aktion Radschutzstreifen in Haan © ADFC im neanderland

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) im neanderland begrüßt die Entscheidung des Stadtrates von Haan, auf der Bahnhofstraße (B228) bergauf einen Fahrradschutzstreifen zu markieren. Demzufolge lautet die eindeutige Empfehlung des ADFC, beim anstehenden Bürgerentscheid am 13.03.2022 mit „Nein“ zu stimmen, da dessen Initiatoren den Fahrradschutzstreifen zwischen Wilhemstraße und Kölner Straße verhindern wollen.

Vertreterinnen der ADFC-Ortsgruppen aus Haan, Hilden und Erkrath beteiligten sich am 5.2.2022 an der von einem breiten Bündnis getragenen Fahrraddemonstration in Haan für den Fahrradschutzstreifen. Auf dieser gut organisierten Veranstaltung fuhren bei schönem Wetter gut 70 Teilnehmende über die Bahnhofstraße. „Was Haan dringend braucht, ist sichere Radverkehrsinfrastruktur“, fasst Peter Martin, Sprecher der AG Verkehrspolitik beim ADFC im neanderland, seine Eindrücke von diesem Tag zusammen.

„Der Fahrradschutzstreifen bringt uns mehr Sicherheit, Mobilität für Alle und auch mehr Klimaschutz“, zählt Jörg-Uwe Pieper vom ADFC Haan auf. „Wir möchten auch ohne Polizei-Eskorte sicher unterwegs sein können. Und unser Einzelhandel würde von mehr Kundschaft profitieren.“ Schließlich sind ja bekanntermaßen die zu Fuß Gehenden und Radfahrenden die treuen Kunden, die lokal einkaufen und den Umsatz bringen.

Die Stadt Haan schreibt in ihrer Nachhaltigkeitsstrategie, dass bis 2026 die Anreise in die Haaner Innenstadt unter anderem mit dem Rad um 25 % gegenüber dem Jahr 2020 steigen soll. Das funktioniert nicht, wenn abgestellte Autos die Verkehrswege blockieren. Bei der Bahnhofstraße handelt es sich im Übrigen um eine Vorrangroute des Radverkehrskonzeptes für den Kreises Mettmann.

Wer „Ja“ zum Fahrradschutzstreifen sagt, muss beim Bürgerentscheid (kurioserweise) mit „Nein“ stimmen.


https://haan.adfc.de/neuigkeit/fahrradschutzstreifen-auf-der-bahnhofstrasse-b228-in-haan-1-1

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen.

    Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen.

    Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können.

    Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten.

    Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen.

    Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden.

    Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes.

    Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter.

    Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen,

    eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben.

    Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten.

    Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig.

    E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen:

    Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor.

    Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich.

    Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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