Geänderte Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Kraft getreten
Endlich: Die Zeiten, in denen erst Unfälle geschehen müssen, um einen Radweg einzurichten, sind vorbei.
Am 10.10.2024 ist die geänderte Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Kraft getreten. Kommunen können jetzt einfacher als je zuvor Maßnahmen zugunsten des Radverkehrs umsetzen – und das, ohne auf die Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) warten zu müssen. Die VwV-StVO muss das Bundesministerium erst noch veröffentlichen. Viele Behörden warten auf diesen Praxis-Leitfaden, bevor sie sich an die Umsetzung neuer Pläne machen, aber das ist rechtlich nicht nötig. ☝️
ADFC-Bundesgeschäftsführerin Caroline Lodemann betont: „Wenn die Gemeinden und Behörden jetzt Tempo machen und die neuen Spielräume zur Einrichtung von Radfahrstreifen, Fahrradparkplätzen, Fahrradstraßen und Tempo 30 mutig und entschlossen nutzen, kommen wir dem Fahrradland Deutschland einen entscheidenden Schritt näher.
Kommunen können nun auch Umwelt- oder Klimaschutz, Gesundheit oder städtebauliche Entwicklung als Grund für die Einrichtung von Radfahrstreifen, Fahrradstraßen, Fahrradparkplätzen und Tempo 30 anführen. Somit können viele neue Projekte angepackt oder bereits vorhandene Planungen umgesetzt werden, die bislang an den zu engen Gesetzesvorgaben gescheitert sind.