Offenlage Planung zur L 239 ohne Radweg: ADFC im neanderland erhebt Einwendungen

Der ADFC im neanderland hat bei der Bezirksregierung seine Einwendungen gegen die Planungen für die Landesstraße zwischen Mettmann und Ratingen eingereicht.

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Banner L239 © ADFC im neanderland

Zum Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der L 239 im Bereich Ratingen Schwarzbachtal erfolgte im Juni 2022 die Offenlage der Planunterlagen. Diese sehen keinen Radweg vor. Mitte Juli hat der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) Kreisverband Mettmann - kurz: ADFC im neanderland - daher schriftlich bei der Bezirksregierung seine Einwendungen gegen den Ausbau ohne Geh- und Radweg eingereicht (siehe Dokument in blauer Box).

Bereits während der früheren Öffentlichkeitsbeteiligung im Jahr 2018 hatte der ADFC im neanderland darauf hingewiesen, dass ein Ausbau der L 239 zwischen Ratingen und Mettmann aus Verkehrssicherheitsgründen zwingend mit gleichzeitiger Ausführung eines straßenbegleitenden Geh- und Radweges einhergehen muss.

Der ADFC im neanderland fordert auf dieser wichtigen Pendlerroute dringend den Lückenschluss der bestehenden Radwege aus Richtung Mettmann und Ratingen sowie einen benutzbaren Gehweg.

Mit Befremden musste der ADFC im neanderland während der Sichtung der Planunterlagen zur Kenntnis nehmen, dass der Antragsteller Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) das Vorhaben auf den autogerechten Ausbau der Straße reduziert und den notwendigen Radweg schlichtweg aus dem Verfahren ausgeklammert hat.

Schon die heutigen Zustände gefährden Radfahrende massiv und setzen die freie Wahl des Verkehrsmittels de facto außer Kraft. Ein Ausbau der Straße ohne Radweg führt unweigerlich zu höheren Geschwindigkeiten, mehr Überholvorgängen mit weniger Seitenabstand sowie zusätzlichem Lkw-Verkehr. Die Gefährdung von Radfahrenden und das Risiko eines Unfalls bei der Benutzung der ausgebauten Straße wird aus allen drei Gründen weiter deutlich zunehmen.

„Leider bleibt der Sicherheitsaspekt für Radfahrende im Erläuterungsbericht von Straßen.NRW völlig unberücksichtigt“, so Peter Martin, Sprecher der AG Verkehrspolitik. Presseberichten zufolge bezeichnen Anwohner die L 239 bereits sorgenvoll als „Todesstrecke“.

Planung und Realisierung von Fahrbahn und Radweg gehören nach Ansicht des ADFC im neanderland inhaltlich und technisch zusammen. Für eine künstliche Aufteilung in zwei Planfeststellungsverfahren existiert keine Rechtsgrundlage.

Gesetzliche Vorgaben und technische Regelwerke zur Anlage von Radwegen werden mit dieser Planung ebenso ignoriert wie der politische Wille von Kommunen, Kreis, Land und Bund zur Förderung des Radverkehrs, der Verkehrswende und der Verkehrssicherheit. Aus Sicht des ADFC im neanderland ist in diesem Kontext der Ausbau der L 239 ohne Radweg schlichtweg skandalös.

„Wir warten jetzt mit Spannung ab, zu welchem Ergebnis die Bezirksregierung kommen wird, die nun alle Unterlagen und Einwendungen begutachten und bewerten muss.", so Peter Martin.
 

Nachtrag: Am 10.10.2022 hat Peter Martin in einem Interview in der Radiosendung BUNDnessel die Argumente des ADFC erläutert. Das Interview (13 Min.) ist über den Link in der blauen Servicebox abrufbar.

https://haan.adfc.de/neuigkeit/offenlage-l239-adfc-im-neanderland-erhebt-einwendungen-1

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    Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten.

    Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen.

    Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden.

    Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes.

    Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter.

    Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen,

    eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben.

    Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten.

    Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig.

    E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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