Radtouren

An der Wupper
Wipperaue © bbimages

Tourenangebot

Haan ist der ideale Ausgangspunkt für interessante Touren zu schönen Zielen und wir sind sicher, da ist für jeden was dabei. Achten Sie bei der Auswahl der Tour auf die Länge und den Schwierigkeitsgrad. Unser Tourenleiter geben gerne Auskunft. Unsere Teilnehmerzahl ist auf 15 Personen begrenzt.

 

  • Ganztagestouren bis 99 km 
  • Halbtagestouren bis 39 km
  • Feierabendtouren bis 30 km
  • Mountainbike-Touren (hier besteht Helmpflicht)

 

Alle Touren werden im Touren- und Veranstaltungsportal veröffentlicht. Von dort kommt auch eine Bestätigung der Anmeldung bzw. eine evtl. Stornierung.

Trassenfahren
Nordbahntrasse © bbimages

Allgemeine Hinweise zu unserem Tourenangebot

Die Teilnahme an unseren Radtouren erfolgt auf eigene Gefahr. Für den verkehrssicheren Zustand seines Fahrrades sowie die Einhaltung der Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) während der Tour ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Jugendliche dürfen ohne schriftliche Einverständniserklärung der Eltern nicht alleine mitfahren. Kinder dürfen nur in Begleitung einer Aufsichtsperson teilnehmen. Mitgenommen werden sollte immer Flickzeug für das Rad und sicherheitshalber auch Regenkleidung. Tagesverpflegung wird dringend empfohlen, denn nicht immer besteht die Möglichkeit einzukehren. Auch in Zukunft werden wir mit Corona leben müssen, deshalb bitten wir um Einhaltung der jeweils geltenden Richtlinien.

Eine Maske sollte grundsätzlich jeder bei den Touren dabei haben und ggf. auch aufsetzen. 

Die Touren finden auch bei schönem Wetter statt! Im Zweifelsfall die Tourenleiter kontaktieren.

Es gelten die Preise des ADFC im neanderland für Nichtmitglieder ab 18 Jahren:

  • Tagestouren: 5,00 €
  • Halbtagestouren: 3,00 €
  • Feierabendtouren: 3,00 €

ADFC-Mitglieder sowie Kinder- und Jugendliche fahren kostenlos mit.

Bildrechte

Unsere Touren sind öffentliche Veranstaltungen, mit denen wir auch Werbung machen. Bitte beachte daher, dass möglicherweise dabei gemachte Bilder oder Videos im Rahmen unserer Veröffentlichungen (Print, Internet) genutzt werden.
Mit deiner Teilnahme erklärst du dich damit einverstanden.

Tourenleiter*innen

Die Tourenleiter *innen des ADFC Haan

Tourenleiterin Maggie

Margarete Hallmann

Tourenleiterin

margarete.hallmann@web.de

Jörg Pieper

Tourenleiter

und Web Redakteur

joerg.pieper@adfc-haan.de

 

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Newsletter: Aktuelle Informationen rund um's Fahrrad aus Haan, dem Kreisverband, sowie den anderen Ortsgruppen

    Seit 2021 gibt es einen Newsletter für Haan und den Kollegen vom ADFC im Neanderland.

    Unter neanderland.adfc.de/newsletter können Sie sich zu dem E-Mail-Newsletter anmelden - dazu müssen Sie kein ADFC-Mitglied sein.

    ADFC-Mitglieder, die bereits ihre E-Mail-Adresse beim ADFC hinterlegt haben, erhalten den Newsletter automatisch zugesendet.

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 214.000Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit.

    Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür - auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete,

    sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein.

    Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen.

    Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt.

    Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen.

    Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen.

    Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können.

    Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten.

    Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen.

    Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden.

    Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes.

    Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter.

    Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen,

    eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben.

    Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten.

    Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig.

    E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen:

    Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor.

    Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich.

    Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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